Forenbetreiber haben "virtuelles" Hausrecht.

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Immerhin mal ein kleiner Trost (-> Droht nun das Ende der Foren-Kultur?) für Foren-Betreiber: Das LG München bestätigt, das der Betreiber eines Forums quasie ein „Hausrecht“ hat – er darf bestimmen, wer rein kommt, wer nicht rein darf und darf zensieren bzw. Beiträge löschen:

Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer „nicht unerheblichen Haftungsrisiken“ ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

[…]So liege in der Angabe eines falschen Namens bei der Anmeldung eine vorsätzliche Täuschung, die bereits für sich allein genommen geeignet sei, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören.

Quelle: Heise – Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Merke: Wer klare Nutzungsbedingungen verfasst, kann Störenfriede (im Volksmund auch „Troll“ genannt) leicht und ungestraft „entfernen“…

3 Kommentare zu “Forenbetreiber haben "virtuelles" Hausrecht.”

  1. Moritz meint:

    Irgendwie wäre es ja auch schwer, illegale Beiträge zu löschen, wenn man nicht zensieren düfte.

  2. Bisou meint:

    Ist wirklich nun ein großer Schlag gegen die Forenbetreiber. Aber schwer zu sagen, ob man alle illegalen Beiträge ausfiltern kann, gerade bei großen Communities.

  3. David meint:

    Ich habe vergangene Woche auch davon gehört.
    Ich denke das die Aussortierung aller betroffenen Beiträge möglich ist.
    Mal sehen.
    Beste Grüße David

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