Abmahnung aktuell: "Zur Linde"
Tags: Abmahnung | RechtWer sich jetzt fragt, wie so etwas möglich ist, der sollte sich vielleicht bewusst machen: „Wir sind in Deutschland….“. Aber ich greife vor, daher erst einmal ein Blick auf den aktuellsten Clou:
Heute lese ich im Westfalenblatt vom Fall âZur Lindeâ?. Gastwirt Rolf Ortmeyer aus Isselhorst soll windigem Rechtsanwalt, der im Auftrag des âGaststätten- und Hotellerieverbandes Zur Lindeâ? operiert, entweder 597,40 Euro + 81,43 Euro Gebühren für ein 30-jähriges Namensnutzungsrecht zukommen lassen oder den Namen der Gaststätte ändern.
Der dubiose Verein hat den Namen âZur Lindeâ? erst vor drei Jahren beim Deutschen Patent & Markenamt schützen lassen. Dagegen kann die Gaststätte auf eine über 300-jährige Geschichte zurückblicken. Irgendwas scheint faul am Markenrecht und Abmahnwesen. Ein lohnendes Geschäft für Massenabmahner. Es gibt in Deutschland locker über tausend Kneipen, Bars und Restaurants mit dem Namen âZur Lindeâ?.
Quelle: S-O-S SEO Blog – Abmahnung âZur Lindeâ?
Irgendwie kann ich und werde ich niemals verstehen, warum die Wortkombinaton „Miniatur Wunderland“ (es gibt nur ein einziges, und das ist in Hamburg!) nicht unkompliziert als Marke registriert werden kann (gut, wir haben nach langem hin und her letztlich doch einen befriedigenden Schutz erreicht), aber dafür der 100-fach verwendete Name „Zur Linde“ beimDeutschen Patent & Markenamt angemeldet werden kann.
Armes Deutschland!!!
Mit einem Lächeln habe ich dann den Kommentar von Matthias gelesen:
[ironie mod=on]â?Zur Lindeâ? ist nett. Aber so richtig drauf haben es die Abmahner nicht. An deren Stelle hätte ich es mit âMeKongâ? probiert. Es gibt deutlich mehr MeKongs (ca. 14.000). Zudem sind Chinesen schon Schutzgelderpressung gewohnt, zahlen daher schneller und klagen vor allem nicht vor einem deutschen Gericht. Key Word Reseach ist eben das A und O.[ironie mod=off]
Danke Matthias, Du hast meinen Tag gerettet, denn ansonsten kann einem bei soviel „Sch…..“ doch nur noch zum Weinen sein…